Von Daniel Weinmann
Wer die Ausgrenzung Ungeimpfter vom öffentlichen Leben während der Coronazeit mit dem Dritten Reich in Verbindung brachte, wurde häufig als Nazi diffamiert. Kritischen Medizinern wiederum wurde allzu gern die Approbation entzogen – oder es drohten bis zu zwei Jahre Haft. Rolf Kron war der erste Arzt, der mit Berufsverbot und Pfändung belegt wurde. Jens Bengen, der zu den Maßnahmen-Kritikern der ersten Stunde zählte, hatte seinem Leben ein Ende gesetzt (reitschuster.de berichtete).
Schon mit Blick auf eine ganze Reihe von Studien, die den mangelnden Nutzen oder die Schädlichkeit von Masken bestätigen, wäre dies eine Blamage für die Maßnahmen-Protagonisten. Viel beängstigender aber ist, dass sich alle Urteile in der Coronazeit direkt oder indirekt auf ein Reichsurteil stützen, wie der Analyst Tom Lausen jüngst zeigte. Es geht um das sogenannte „Dirnen-Urteil“ von 1940. Damals mussten sich Prostituierte wöchentlich untersuchen lassen, um so mit dem Segen des Staates ihrem Beruf nachgehen zu können.
Ein Arzt widersetzte sich und stellte 138 Frauen ein Gefälligkeitsgutachten aus – und der Reichsgerichtshof, der von Mitgliedern der NSDAP dominiert wurde, schickte ihn dafür ins Gefängnis. Die Rechtsprechung kaprizierte sich auf die nationalsozialistische Volksgesundheit und nicht auf die Belange des Einzelnen.
»Sie unterstützen Nazirechtsprechung«
„Auf dieses Urteil beziehen sich – direkt oder indirekt – alle Urteile, die jetzt gegen Ärzte verhängt worden sind“, sagt Lausen, der im Staatsarchiv eine Vielzahl solcher Urteile gefunden hat. „Sie unterstützen Nazirechtsprechung – und das in Zeiten, wo Hunderttausende auf die Straße gehen gegen rechts und gegen Nazis. Dies sei kein Vorwurf, es sei die Rechtsprechung, die leicht nachzuvollziehen sei. Das Mannheimer Landgericht etwa habe sich in einem Maskenurteil direkt auf das Reichsgerichtsurteil berufen.
Auch das Bayerische Oberste Landesgericht zitiert in seinem Maskenbeschluss vom 5. Juni vergangenen Jahres (206 StRR 76/23) explizit den Reichsgerichtshof (1 D 762/39 – 25.06.1940), der feststellte, dass im Nationalsozialismus „das Verhältnis zwischen der Bewertung der Belange einzelner … und der Bewertung der Volksgesundheit grundlegend verändert worden ist”. Es sind nur zwei von vielen Beispielen, die der Finanzwissenschaftler Stefan Homburg um eine ganze Liste erweitert (s. hier).
„Das ist unfassbar“, so Lausen, „das machen sie einfach und da zählt die Volksgesundheit.“ Das sei der Schritt, den die Gerichte gerade gehen.“ „Wir haben eigentlich ein viel größeres Problem bei den Gerichten, die teilweise wieder im Nationalsozialismus angekommen sind.“
»Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt künftig stärker zusammendenken«
Harter Tobak, wenn man sich vor Augen hält, dass sich faschistisch geprägte Ärzte auch im Nationalsozialismus mit dem Fach „Medizinische Ethik“ befasst und entsprechende Lehrveranstaltungen gehalten haben. Dies zeigt eine Studie von Florian Bruns vom Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin der Charité und Tessa Chelouche von der israelischen Universität Haifa, die 2017 im Fachmedium „Annals of Internal Medicine“ erschienen ist.
Zu den Inhalten gehörte nicht zuletzt die Annahme, dass Menschen einen ungleichen Wert besäßen und die Gesundheit des Volkskörpers stets wichtiger sei als die eines einzelnen Patienten. Zu den moralischen Imperativen, die in den Vorlesungen vermittelt wurden, gehörten auch die Anerkennung der autoritären Rolle des Arztes, die Ausgrenzung fremder Rassen und die persönliche Pflicht zur Gesunderhaltung.
Zum rückwärtsgewandten Denken der heutigen Jurisprudenz passt auch die letztjährige Jahrestagung des Ethikrats unter dem Motto „One Health: Gesundheit für alle(s)?“. „Dass wir die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt künftig stärker zusammendenken sollten, wird auch durch die Covid-Pandemie und den Klimawandel deutlich“, tönte die damalige Vorsitzende Alena Buyx.
Umkehrung der Beweislast im neuen Disziplinarrecht für Beamte
„Nicht der individuelle menschliche Körper und folglich das freie Individuum stehen im Mittelpunkt, sondern die Beziehung des biologischen menschlichen Organismus zu seiner Umwelt“, sekundierte die Oldenburger Universitätsprofessorin Gesa Lindemann.
Auch das Anfang April in Kraft getretene Disziplinarrecht für Beamte entspricht in weiten Teilen dem Gesetz zur Wiederherstellung des Beamtentums der NSDAP. Es fordert Regierungstreue ein und bedeutet eine Umkehrung der Beweislage zu Lasten der entlassenen Beamten. Damit ist es eine De facto-Abschaffung des Grundsatzes „Im Zweifel für den Angeklagten“. Denn es ist schlicht unmöglich zu beweisen, dass man etwas nicht getan hat.
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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.
Bild: Screenshot Video Vorarlberg.orf.at